Sie interessieren sich für einen Garten?
Langjährige Erfahrung lehrt uns, dass sich die Informationen über freie Gärten sehr schnell ändern können – sogar schneller, als wir in der Lage sind, unsere Homepage anzupassen. Vielfach äußern sich die bisherigen Garteninhaber auch erst dann verbindlich, wenn sich neue Interessenten für einen Garten beim Vorstand melden. Daher rufen Sie am besten einfach beim Vorsitzenden an, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich einen Kleingarten zuzulegen.
Wir freuen uns sehr, dass Sie Gefallen an unserem schönen Hobby finden. Für uns gibt es nichts Schöneres als in unserem Garten das Wachsen und Blühen der Natur und der von uns gepflegten Blumen und Sträucher zu erleben und selbst Angepflanztes zu ernten.
Aber wir wissen natürlich auch, welche Arbeit sich dahinter verbirgt und dass nicht jeden Tag Frühling und Sonnenschein ist. Nicht zuletzt auch deshalb will die Übernahme eines Gartens wohl überlegt sein.
Mit diesen Erläuterungen möchten wir Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen. Denn obwohl die Zahl der Kleingartenfreunde in Deutschland in die Millionen geht, sind doch viele andere Mitbürger nicht mit den Möglichkeiten und Voraussetzungen vertraut. Nur wer gut informiert ist über die Sonnen- und Schattenseiten eines Kleingartens, kann für sich die richtige Entscheidung treffen.
Einmalige Kosten der Gartenübernahme
Nur wenigen Außenstehenden ist bekannt, dass Kleingärten nicht frei gehandelt werden können. Die Grundstücke der Gartenanlagen sind Eigentum der Stadt, die sie an die Kleingärtnervereine verpachtet. Die Stadt erhält Pachtzahlungen von den Gartenvereinen. Diese vergeben die einzelnen Gärten an ihre Mitglieder und legen die Pachtkosten entsprechend der Gartengrößen auf die Garteninhaber um.
Die Höhe der Pacht ist von der Stadt aufgrund des Bundeskleingartengesetzes unter sozialen Gesichtspunkten festgelegt, so dass der Unterhalt eines Gartens für alle Schichten der Bevölkerung erschwinglich bleibt.
Gartenhaus, Wege und Zäune und die Bepflanzung hat der Garteninhaber auf dem Pachtgrundstück selbst erstellt oder von seinem Gartenvorgänger übernommen. Hierfür erhält der Vorgänger bei der Übergabe eine Entschädigungszahlung. Auch für diese Ausstattung des Gartens gilt die soziale Verpflichtung. Deshalb werden die Gartenlaube und der sonstige Inhalt des Gartens nicht nach Angebot und Nachfrage frei gehandelt, sondern der Wert wird nach Richtlinien des Landesverbandes von einer unabhängigen Kommission bewertet und festgesetzt.
Will der Vorgänger darüber hinaus seine Gartengeräte und Mobiliar im Garten zurücklassen, dann kann hierüber unter Vermittlung des Vorstands zusätzlich eine Preisvereinbarung mit dem Nachfolger getroffen werden.
Kleingärten sind somit keine Wertanlage. Die Grundstücke werden vom Verein den Mitgliedern ohne zeitliche Begrenzung auf Pachtbasis zur Verfügung gestellt und fallen nach einer Kündigung an den Verein zurück. Der Gartennachfolger bezahlt dem Vorgänger jedoch den Restwert des Hauses und aller sonstigen Anlagen und gegebenenfalls auch die Einrichtungsgegenstände, die er vom Vorgänger übernehmen will.
Mit der Übernahme eines Gartens wird das neue Mitglied also Pächter des Gartengrundstücks, aber zugleich Eigentümer von allem, was der Vorgänger auf dem Grundstück hinterlässt.
Jährlich wiederkehrende Kosten
Alle Zahlungen werden von den Mitgliedern in der Jahresversammlung des Kleingärtnervereins gemeinsam beschlossen und für alle verbindlich in der Gebührenordnung festgelegt. Jedes Mitglied erhält vom Kassierer eine Jahresrechnung, die alle zu zahlenden Beträge einzeln genau aufführt.
Diese Zahlungsbeträge bestehen aus zwei Gruppen
- Einerseits aus den geringen Beiträgen, die durch die Mitgliedschaft im Verein entstehen, rund 50 Euro im Jahr.
- Andererseits aus den zusätzlichen Beträgen, die nur die Garteninhaber für ihren Garten aufbringen müssen, das sind Pacht, Versicherungen sowie Strom und Wasser.
Die Zahlungen für den Garten sind unterschiedlich hoch, da sich die Pacht aufgrund der verschiedenen Größe der Parzellen errechnet. Auch wählt jeder die Höhe seiner Zusatzversicherung gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl selbst und der Wasser- und Stromverbrauch jedes einzelnen Garteninhabers ist ganz unterschiedlich. Daher kann hier nur ein Richtwert genannt werden. Gehen Sie davon aus, dass Sie einen Betrag von jährlich 250 bis 350 Euro zusammen für Beiträge und Gartenkosten einplanen.
Gestaltung der Gärten
Die Stadt behält sich als Verpächterin das Recht vor, generelle Bestimmungen zu erlassen, wie die Ausgestaltung der Gärten erfolgen soll. Denn die Kleingartenanlagen gehören zum öffentlichen Grün der Stadt und stehen allen Bürgern und Gästen zur Besichtigung und zur Nutzung der Freiflächen offen.
Diesem Zweck würde jede Art von Abschottung durch Sichtschutz-Zäune und -Hecken widersprechen. Auch Ausgestaltungen, die das Gesamtbild der Anlage stören würden, sind nicht im Sinne der Stadt. Damit sind beispielsweise gemeint große Wald- und Obstbäume, stationäre Badebecken und Sporteinrichtungen, Mauern oder zusätzliche Bauten auf dem Gartengrundstück.
Aufteilung der Gartenfläche
Auch für die Nutzung des Gartens gibt es sinnvolle Richtlinien der Stadt. Zum Charakter eines Kleingartens gehört nämlich auch die Mannigfaltigkeit der Nutzung. Das heißt, ausschließliche Ziergärten oder reine Freizeitgärten, wie auch reine Nutzgärten stimmen nicht mit der für Kleingärten vorgesehenen Nutzungsvielfalt überein. Daher gibt es mit dem Prinzip der so genannten Drittelteilung Richtwerte für die Nutzung der Gartenfläche:
In den Lüner Kleingärten sollte jeweils rund ein Drittel der Fläche
- als Nutzgarten für Gemüse und Salat,
- für Obstbäume und Beerenobststräucher
- und als Ziergarten sowie für die Laube
genutzt werden. Die nicht gärtnerisch bearbeitete Fläche sollte
20 Prozent der Einzelgartenfläche nicht übersteigen.
Von diesen Werten kann natürlich abgewichen werden, jedoch sollte später bei der Weitergabe des Gartens das Verhältnis durch Rekultivierung in etwa wieder hergestellt werden.
Gestaltungsregeln und Bestandsschutz
Die Richtlinien der Stadt haben sich im Laufe der Jahrzehnte natürlich immer mal wieder verändert. Beispielsweise war in der Nachkriegszeit wegen des allgemeinen Wohnungsmangels eine zeitlang sogar das dauerhafte Wohnen im Gartenhaus erlaubt.
Durch eine Neufassung der städtischen Regeln kann es sein, dass heute nicht mehr erwünscht ist, was früher üblich war. Auch das Gegenteil kann der Fall sein: manche alte Regel wird heute nicht mehr so eng eingehalten.
Auf jeden Fall gewährt die Stadt den heutigen Garteninhabern Bestandsschutz für solche Anlagen, die seinerzeit nach früher gültigen Regeln errichtet wurden. Der Bestandsschutz gilt aber üblicherweise nur für die heutigen Garteninhaber, nicht immer für die Nachfolger. Bei einem Gartenwechsel muss der Vorstand darauf achten, dass der neue Garteninhaber die neuerdings gültigen Regeln einhält.
Da sich die Richtlinien gelegentlich ändern, verteilt die Stadt leider keine schriftliche Unterlage. Aber der Vorstand kennt den aktuell gültigen Stand genau und kann daher den Mitgliedern beratend zur Seite stehen. Er erklärt Ihnen gerne, bei welchen geplanten Veränderungen es Probleme geben könnte und in welchen Fällen ein schriftlicher Bauantrag erforderlich ist. Der Vorstand hilft auch bei der Formulierung. Wenn die beantragten Anlagen in den üblichen Abmessungen bleiben, gibt es keinerlei Probleme mit der Genehmigung.
Daher ist es ratsam, vor allen geplanten Veränderungen im Garten mit einem der Vorstandsmitglieder zu sprechen.
Pflege der Gemeinschaft
Manche Leute können sich in eine neue Umgebung mit anderen Menschen sofort eingewöhnen und einbringen. Andere dagegen sind aus den verschiedensten Gründen heraus zurückhaltender gegenüber Nachbarn und ziehen sich lieber zurück. Natürlich finden sich auch im Kleingärtnerverein Mitglieder mit den verschiedensten Charakterzügen. Dem gegenseitigen Kennenlernen und der Gemeinsamkeit dienen Feste und Veranstaltungen des Vereins, zu denen alle Vereinsmitglieder eingeladen sind. Das ist sehr wichtig, damit sich in der Gartenanlage ein guter Zusammenhalt herausbildet.
Dennoch wird niemand gezwungen, an Gemeinschaftszusammenkünften teilzunehmen. Wie intensiv die Kontakte gehandhabt werden, entscheidet jedes Mitglied für sich allein. Das kann vom Grüßen über den Gartenzaun reichen bis hin zu lebenslanger Freundschaft.
Zwischen Gartennachbarn ist besonders bedeutsam die gegenseitige Hilfe, denn auch Garteninhaber erkranken oder fahren gelegentlich in Urlaub und brauchen gute Gartenfreunde, die so lange nach ihren Anpflanzungen schauen.
Arbeiten für die Gartengemeinschaft
Alle Vereinsmitglieder entscheiden gemeinsam in der Mitgliederversammlung über die Belange des Vereins. Als Garteninhaber beteiligen sie sich auch an allen Maßnahmen, die dort beschlossen werden. Da sind vor allem Pflegearbeiten in der Anlage zu nennen, zum Beispiel Heckenschnitt, Wegeunterhaltung, Anstricharbeiten. Auch die Arbeit im Vorstand zählt zu diesen Gemeinschaftsarbeiten.
Das Arbeiten zusammen mit anderen Gartenfreunden macht Spaß und fördert das Miteinander und den Zusammenhalt. Insgesamt ist der Zeitaufwand für die Gemeinschaftsarbeiten für jeden erträglich. Alles wird recht tolerant gehandhabt. Wer verhindert ist, holt die Gemeinschaftsstunden ein andermal nach.
Anwartschaft auf einen Garten
Obwohl Garteninhaber an ihrem Garten hängen und ihn nur ungern abgeben, gibt es genügend Gründe, warum Gärten in andere Hände übergehen. Häufigster Grund ist das fortgeschrittene Alter und nicht immer gibt es Familienmitglieder, die dann den Garten weiterführen können und wollen. Erwerb eines Eigentums oder Fortzug sind weitere Gründe. Es ist also ganz von der aktuellen Situation abhängig, wann ein Garten frei wird und wie lange ein neuer Interessent auf einen Garten warten muss.
In seltenen Fällen kann es über ein Jahr dauern, viel häufiger war in den letzten Jahren, dass eine Übernahme innerhalb weniger Monate erfolgen konnte.
Wie schon erwähnt, werden Gärten nur an Vereinsmitglieder vergeben.
Bei der Auswahl eines von mehreren Bewerbern um einen Garten haben daher Mitglieder stets Vorrang vor solchen, die sich nur für die Warteliste angemeldet haben. Um sicher zu gehen, als nächster berücksichtigt zu werden, ist es daher sinnvoll, dem Verein beizutreten. Das kostet nur die einmalige Aufnahmegebühr und die geringen jährlichen Mitgliedsbeiträge. Erst nach der Übernahme eines Gartens kommen dann gartenbezogene Kosten hinzu.
Wie wünscht sich der Verein neue Mitglieder?
Fachliche Voraussetzungen braucht niemand mitzubringen. Wer noch nie mit gärtnerischer Betätigung zu tun hatte, braucht keine Sorge zu haben. Für Fragen und Hinweise stehen alle Nachbarn und vor allem der Gartenfachberater zur Verfügung. Auch die monatliche Gartenzeitung des Landesverbands, die jedes Mitglied bereits mit dem Vereinsbeitrag finanziert hat, gibt sehr gute Anleitungen und Ratschläge.
Wenn Sie nicht gleich alle notwendigen Gartengeräte selbst besitzen, dann stellt Ihnen der Gerätewart das Benötigte aus dem Sortiment des Vereins leihweise zur Verfügung. Darin enthalten sind auch vor allem seltener gebrauchte Maschinen, die sich nicht alle Mitglieder selbst anschaffen, zum Beispiel Motorsäge, Vertikutierer oder Heckenschere.
Selbstverständlich sind Kinder in der Anlage hoch willkommen. Für sie steht nicht nur der eigene Garten, sondern auch der Spielplatz mit allerhand Spielgeräten zur Verfügung. Dort finden sie auch die Kinder oder Enkel anderer Gartenfreunde oder von Besuchern als Spielkameraden.
Haustiere dürfen natürlich in den Garten mitgebracht werden, nur die dauernde Haltung von Tieren auf dem Gartengelände untersagen die Richtlinien. Zierfische im Teich sind davon ausgenommen.
Leider schlagen manche Hunde sofort an, wenn sie Fremde sehen oder andere Hunde. Bisher hielt sich der Hundelärm in Grenzen, doch sollte es nicht mehr werden.
Mit diesen Zeilen haben wir versucht, schon im Vorfeld eine Reihe von Fragen zu beantworten, die uns von Interessenten oft gestellt werden. Wir freuen uns über Ihr Interesse und bitten Sie, einfach anzurufen, wenn etwas unklar geblieben ist und weitere Fragen auftauchen.
Auch wenn Sie aufgrund all dieser Informationen schon zu der Überzeugung gekommen sind, eine Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein und die Bewirtschaftung eines Kleingartens ist für Sie das Richtige, dann genügt ein Anruf, in dem wir mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Vor allem, weil sich die Informationen über freie Gärten und über Garteninteressenten sehr kurzfristig verändern können, empfehlen wir, bei unserem Vorsitzenden anzufragen, der Ihnen gerne Auskunft gibt. Seine eMail-Adresse und Telefonnummer finden Sie hier auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Kontakt“.